Allgemeine Geschäftsbedingungen

Geltungsbereich

1) Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen zur Beherbergung, sowie alle für die erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen der Ferienwohnung.

2) Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Ferienwohnungen sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Vermieters.

3) Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher in schriftlicher Form vereinbart wurde.

Vertragsabschluß, -partner, -haftung, Verjährung

4) Der Vertrag kommt durch die schriftliche Bestätigung der Reservierung des Kunden durch den Vermieter zustande. Zur schriftlichen Bestätigung zählt auch ein Vertragsabschluß via E-Mail. Vertragspartner ist der Vermieter und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er der Pension gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern der Vermieter eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegen.

4a) (Nachtrag vom 19.09.2006) - Der Beherbergungsvertrag kann ebenfalls durch eindeutige mündliche Vereinbarung mit dem Kunden z.B. per Telefon oder ebenfalls durch schriftliche Vereinbarung per E-Mail zustande kommen. Eine schriftliche Bestätigung der Vermieters ist nicht von Nöten sofern der Kunde in der Zeit zwischen o.g. mündlicher Vereinbarung und Beherbergungsbeginn nachweislich nicht erreichbar sein sollte.

5) Der Vermieter haftet für alle Verpflichtungen aus dem Vertrag. Im nicht leistungstypischen Bereich ist die Haftung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Vermieters beschränkt.

6) Die Verjährung beträgt für alle Ansprüche des Kunden 6 Monate.

7) Diese Haftungsbeschränkung und kurze Verjährungsfrist gelten zugunsten des Vermieters auch bei Verletzung von Verpflichtungen bei der Vertragsanbahnung und positiver Vertragsverletzung.

Leistung, Preise, Zahlungen, Aufrechnung

8) Der Vermieter ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchte Ferienwohnung bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.

9) Der Kunde hat mit Sorge zu tragen über Wohnungs- und Verpflegungs- sowie Getränkerechnungen. Tut er dies nicht, ist der Vermieter berechtigt, Rechnungen in voller Höhe zu kassieren. Hierbei ist der Kunde berechtigt, auf Verlangen Tagesabrechnungen zu erhalten.

10) Der Kunde ist verpflichtet, die für die Wohnungsüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen geltend zu machen bzw. den vereinbarten Preis des Vermieters zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen der Pension an Dritte.

11) Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluß und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Vermieter allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann dieses den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10% anheben.

12) Die Preise können vom Vermieter ferner geändert werden, wenn der Kunde des Vermieters nachträglich Änderungen der Anzahl der gebuchten Wohnungen, der Leistung oder der Aufenthaltsdauer der Gäste wünscht und der Vermieter dem zustimmt.

13) Rechnungen des Vermieters sind spätestens einen Tag vor Abreise, ausschließlich bar zu begleichen.

14) Der Vermieter ist berechtigt, bei Vertragsabschluß oder danach, unter Berücksichtigung der rechtlichen Bestimmungen eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich oder mündlich vereinbart werden.

15) Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Vermieters aufrechnen oder mindern.

Rücktritt der Kunden (Abbestellung/Stornierung)

Bei einem Rücktritt des Kunden vor Vertragsbeginn werden folgende Stornierungsgebühren dem Kunden in Rechnung gestellt:

Bis 60 Tage vor MietbeginnPauschal 40.- Euro
59 bis 43 Tage vor Mietbeginn50% der Anzahlung
42 bis 30 Tage vor Mietbeginn100% der Anzahlung
29 bis 15 Tage vor Mietbeginn50% des Mietpreises
14 bis 10 Tage vor Mietbeginn75% des Mietpreises
ab 9 Tagen vor Mietbeginn90% des Mietpreises

Der Vermieter stellt zur Vermeidung von Stornogebühren eine Reiserücktrittsversicherung zur Verfügung, welche vom Kunden bei Abschluss nach den rechtlichen Bedingungen der Versicherung abgeschlossen werden sollte.

17) Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat der Vermieter die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen aber auch zusätzliche Werbekosten und weitere Auslagen anzurechnen.

18) Dem Vermieter steht es frei, den entstehenden bzw. entstandenen und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalisieren. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der dem Vermieter entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.

Rücktritt des Vermieters

19) Wird eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von dem Vermieter gesetzten angemessenen Nachfrist mit Ablehnungsandrohung nicht geleistet, so ist die Pension zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ferner ist der Vermieter berechtigt, aus sachlichen gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls

20) Der Vermieter hat den Kunden von der Ausübung des Rücktrittsrechts unverzüglich in Kenntnis zu setzen, sollten sich oben genannte Tatsachen anbahnen.

21) Bei berechtigtem Rücktritt des Vermieter entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadenersatz, Wohnungsbestellung, -übergabe und -rückgabe

Anreise/Abreise

23) Gebuchte Ferienwohnungen stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bestellung.

24) Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen spätestens um 10.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann der Vermieter über den ihm dadurch entstehenden Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Zimmers bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (jeweils gültiger Listenpreises) in Rechnung stellen. Ab 18.01 Uhr 100%.

Haftung des Vermieters

25) Der Vermieter haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich, jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Vermieters zurückzuführen sind. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen des Vermieters auftreten, wird der Vermieter bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.

26) Für eingebrachte Sachen haftet der Vermieter gegenüber dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen, höchstens jedoch bis € 1500,-; sowie für Geld und Wertgegenstände bis zu € 500,- sofern diese vom Besitzer persönlich gegen schriftliche Quittung in Verwahrung genommen wurden oder der Schaden auf fehlerhaftes Verhalten des Vermieters zurückzuführen ist. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Kunde unverzüglich nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung oder Beschädigung unverzüglich dem Vermieter Anzeige macht(§ 703 BGB)

27) Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Der Vermieter übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und auf Wunsch - gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadenansprüche, außer grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz sind ausgeschlossen.

28) Eine Haftung des Vermieter bei Personenschäden besteht nur dann, wenn Einrichtungen und Gegenstände vom Vermieter grob fahrlässig oder fahrlässig zur Verfügung gestellt werden.

29) Eine Haftung für Kinder ist nur möglich, wenn die elterliche Sorgfaltspflicht für die Kinder nicht verletzt wurde.

Haftung/Schaden des Kunden

30) Der Kunde ist verpflichtet, einen von ihm verursachten Schaden bei Kenntnisnahme unverzüglich dem Vermieter zu melden und diesen so gering wie möglich zu halten.

31) Für einen durch eigenes Verschulden entstandenen Schaden haftet der Kunde zu 100%.

32) Eltern sind dazu verpflichtet, Ihrer Sorgfaltspflicht gegenüber Ihren Kindern nachzugehen, ansonsten besteht keinerlei Haftungsanspruch an die Pension.

Schlussbestimmungen

33) Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen für die Gastaufnahme sollen schriftlich erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

34) Erfüllungsort und Zahlungsort ist der Vermieterbetrieb.

36) Ausschließlicher Gerichtstand- auch für Scheck und Wechselstreitigkeiten ist im kaufmännischen Verkehr der Sitz der Pension, das Amtsgericht Kempten. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzungen des § 38 Abs, 1 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz der Pension, das Amtsgericht Kempten.

37) Es gilt deutsches Recht

38) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Gastsaufnahme durch Gesetzesänderungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt.

Impressum:

Andreas Eberle (Inh. Gästehaus Eberle) Falkenweg 5
87534 Oberstaufen
Tel:08386-961032
Gaestehaus.Eberle@t-online.de

Angemeldet beim:

Finanzamt Kempten/Außenstelle Immenstadt USt.Nr.: 213/10042